Rechtsanwalt Rainer Odenkirchen
ERBRECHT
ERBRECHT
- Seelische Belastung im Erbverfahren
Ähnlich wie im Scheidungsrecht werden auch erbrechtliche Auseinandersetzungen nicht selten mit den sogenannten „harten Bandagen“ geführt. Neben dem Verlust eines geliebten Menschen, der grundsätzlich den Zusammenhalt und die Geborgenheit der Familie erfordert, werden Streitigkeiten in einer für alle Beteiligten psychisch stark belastenden Art geführt, dass sich der Verstorbene sprichwörtlich am liebsten „im Grabe umdrehen“ möchte.
- Klarer Regelungsgehalt letztwilliger Verfügungen
Damit eine Familie nicht zerbricht, sollten letztwillige Verfügungen, Testamente und Erbverträge einen klaren und unmissverständlichen
Regelungsgehalt aufweisen, der Spekulationen und den daraus resultierenden Zweifeln am tatsächlichen Willen des Erblassers keinen Raum bietet.
- Pflegeleistung (besondere Anrechnung)
Bei Eintritt der gesetzlichen Erbfolge aufgrund fehlender oder unwirksamer letztwilliger Verfügung kann die Quotelung der Erbanteile insbesondere dann zu unbefriedigenden Ergebnissen führen, wenn bspw. ein Erbe den Erblasser über einen längeren Zeitraum „entbehrungsreich“ betreut und gepflegt hat und trotzdem allen übrigen Erben finanziell nur gleichgestellt ist. Der Gesetzgeber hat hier nachgebessert, um die pflegenden Angehörigen besser zu
stellen.
- Heim- und Pflegekosten
Zukünftige Heim- und Pflegekosten bereiten Erblassern und Angehörigen häufig Sorgen, dass ein Grundstück oder Vermögen sprichwörtlich "drauf geht". Ich berate Sie über Möglichkeiten Ihr Vermögen (bspw. Immobilie) im Vorfeld an Angehörigen schenkweise zu übertragen, ohne dass Sie aus Ihrem Haus (Stichwort dingliches Wohnrecht) ausziehen müssen, oder die Sozialkasse später Rückgriff nehmen kann.